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Kanton Luzern Gesellschaft
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Zusätzliche Akutspital-Kapazitäten

Corona-Pandemie Insgesamt sollen im Kanton Luzern rund 25 Millionen Franken für Härtefälle zur Verfügung stehen. Ferner hat der Regierungsrat beschlossen, das Medical Center Lucerne in Nottwil als Corona-Spital wieder in Betrieb zu nehmen. Die Kapazität beträgt vorerst zwei Dutzend Betten und wird bei Bedarf erweitert.

PD
11. November 2020
Zivilschützer der ZSO Region Sursee bei den Aufbauarbeiten für das Medical Center Luzern in Nottwil am 30. März 2020. Foto zVg
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Zivilschützer der ZSO Region Sursee bei den Aufbauarbeiten für das Medical Center Luzern in Nottwil am 30. März 2020. Foto zVg

Die kantonale Task Force Corona geht davon aus, dass es in den nächsten Wochen zu einem erhöhten Aufkommen von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Luzerner Akutspitälern kommt. Wie im Frühling 2020 können Engpässe in den Akutspitälern nicht ausgeschlossen werden. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, das Medical Center Lucerne (MCL) in Nottwil ab dem 23. November 2020 wieder in Betrieb zu nehmen. In einem ersten Aufbauschritt werden 25 Behandlungs-Betten geschaffen. Sobald die Belegung der Betten begonnen hat, wird das MCL weiter ausgebaut.
 
Der Luzerner Regierungsrat beobachtet die Entwicklung der spitalbedürftigen Covid-19-Patienten genau. Um im Bedarfsfall rasch zusätzliche Spitalbetten schaffen zu können, hat er das Gesundheits- und Sozialdepartement ermächtigt, zusätzliche Institutionen wie z.B. das MCL vorübergehend auf die Spitalliste zu nehmen oder Institutionen wie z.B. Reha-Kliniken, die sich bereits auf der Spitalliste befinden, zusätzliche Leistungsaufträge zu erteilen. Je nach Entwicklung der Covid-19-Patientenzahlen in den Akutkliniken sowie der Bettenbelegung in den inner- und ausserkantonalen Reha-Kliniken könnte dies notwendig werden.
 
Mit der Schaffung von zusätzlichen Spitalkapazitäten im akutsomatischen Bereich werden die Luzerner Akutspitäler (LUKS, Hirslanden Klinik St. Anna) entlastet, damit ihre Kapazitäten möglichst lange für die Behandlung komplexer Covid-19-Krankheitsfälle zur Verfügung stehen.

 

Regierungsrat begrüsst Härtefallverordnung des Bundes

Der Luzerner Regierungsrat «begrüsst die Härtefallverordnung des Bundes im Grundsatz», sagt Finanzdirektor Reto Wyss. Der Regierungsrat macht aber im Rahmen der Vernehmlassung die folgenden Wünsche zur Ergänzung und Präzisierung geltend:
 

  • Der Bund soll das auf 200 Millionen Franken veranschlagte Härtefallpaket aufstocken und aufgrund seiner konjunkturpolitischen Verantwortung seinen Finanzierungsanteil deutlich erhöhen. Reto Wyss: «Die 200 Millionen Franken werden kaum ausreichen, um die mittel- und langfristigen Folgen der Covid-19-Pandemie aufzufangen. Die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen werden in der Tendenz noch zunehmen.» Je nach Entwicklung der Pandemie sei auch eine Neulancierung der Covid-19-Kredite zu prüfen.
  • Begleitend dazu regt der Regierungsrat konkretere Aussagen respektive Vorkehrungen zur Missbrauchsbekämpfung an.
  • Der Regierungsrat will Unterstützungsmassnahmen wie Kredite oder A-fonds-perdu-Beiträge flexibel handhaben und auch Mischformen einsetzen können. «Es scheint uns sinnvoller, wenn Unterstützungsmassnahmen bei Bedarf kombiniert werden können, um den Bedürfnissen der Unternehmen so gut wie möglich zu entsprechen», so Reto Wyss.
     
    Der Bundesrat hatte am vergangenen Mittwoch 200 Millionen Franken für besonders stark getroffene Unternehmen – sogenannte Härtefälle – gesprochen. Die entsprechende Verordnung liegt den Kantonen derzeit zur Vernehmlassung vor. Die Frist endet am 13. November und die Verordnung soll am 1. Dezember 2020 in Kraft treten. Die Covid-19-Härtefallverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die kantonale Härtefallregelungen erfüllen müssen, damit sich der Bund an deren Finanzierung beteiligt. Die Kantone sind frei, ob und welche Massnahmen sie ergreifen.
     
    Die Luzerner Regierung beantragt beim Kantonsrat in diesem Zusammenhang eine Ausgabebewilligung von 25 Millionen Franken. In dieser Summe enthalten sind auch die 8,58 Millionen Franken, die der Bund gemäss seinem Verteilschlüssel für den Kanton Luzern vorgesehen hat. Finanzdirektor Reto Wyss sagt: «Wir sehen vor, primär Bürgschaften für Kredite und A-fonds-perdu-Beiträge umzusetzen.» Die Luzerner Regierung ist bestrebt, so schnell wie möglich die Gelder sprechen zu können und will dem Kantonsrat bereits im Dezember ein entsprechendes Dekret unterbreiten.
     
    Die Kriterien, wer wie viel Geld und in welcher Form erhält, werden aktuell erarbeitet und mit und mit dem Inkrafttreten der Covid-19-Härtefallverordnung kommuniziert. 

 

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