Im Frühjahr 2017 haben die Einwohnergemeinde Buttisholz und die GAB Genossenschaft gemeinsam die Aktien der Gasthaus Hirschen AG erworben. Das Aktienpaket wurde folgendermassen aufgeteilt: 18 Prozent sind im Besitz der Gemeinde, 82 Prozent gehören der Hauptaktionärin, der GAB Genossenschaft. Nun teilt die Gemeinde mit, dass sie sich aus der Gasthaus Hirschen AG zurückzieht.
Wie die Gemeinde schreibt, erfolgt zuerst der Rückzug aus dem Verwaltungsrat an der Generalversammlung vom 27. Mai 2026, per 31. Dezember 2027 wird dann der Aktionärsbindungsvertrag gekündigt. Was passiert nun mit dem Aktienanteil der Gemeinde? «Unser Aktienpaket wollen wir in absehbarer Zeit verkaufen. Das ist unser Bestreben», sagt der Buttisholzer Geschäftsführer Kilian Graf. Gemäss dem Aktionärsbindungsvertrag, auf dessen Inhalt Graf nicht weiter eingehen wollte, hat die GAB Genossenschaft das Vorkaufsrecht und kann die restlichen Aktien von der Gemeinde erwerben. «Sollte die GAB Genossenschaft kein Interesse haben, sind wir auch offen für den Verkauf an Dritte», ergänzt Graf. Die GAB Genossenschaft konnte zur einer Stellungnahme nicht erreicht werden.
Warum zieht sich die Gemeinde zurück aus diesem Geschäft? Nach Konflikten im Verwaltungsrat der Gasthaus Hirschen AG im 2019 konnten ein Jahr später erfreuliche Meilensteine verzeichnet werden. Unter anderem die Wiedereröffnung des Restaurants, die Neuinstallation der Gartenwirtschaft, die umfassende Sanierung der Wohnungen und Zimmer im Obergeschoss, sowie die Erneuerung von Fassade und Dach. Damit wurde eine tragfähige Grundlage für den weiteren Betrieb und die zukünftige Entwicklung des Gasthauses geschaffen, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Die Stimmung zwischen der Minder- und Hauptaktionärin ist in der letzten Zeit aber gekippt, wie Graf auf Anfrage sagt: «Das Verhältnis zwischen der Gemeinde und der GAB Genossenschaft AG hat sich bezüglich Weiterentwicklung vom Gasthaus erheblich verschlechtert. Verschiedene Ereignisse, unter anderem der Umgang mit der Gemeinde in der Öffentlichkeit unter Einbezug von unzutreffenden Darstellungen oder die Thematik mit der Aufsichtsbeschwerde, haben den Gemeinderat dazu veranlasst, sich aus der Gasthaus Hirschen AG zurückzuziehen. Missverständliche Ausführungen und organisatorische Verzögerungen seitens GAB und Gasthaus Hirschen AG blockieren eine weitere Zusammenarbeit.» Eine entspannte Situation für einen weiteren gemeinsamen Weg war nicht gegeben, sagt Graf. Der Gemeinderat bedauere diese Entwicklung. Damit seien aber durch die Trennung der Zuständigkeiten klare Voraussetzungen geschaffen, um zukünftige Projekte beider Parteien unabhängig und zielgerecht weiterführen zu können.