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Bleib auf dem Weg

Wald Im Wald hat Mountainbiken als Freizeitsport stark zugenommen. Beliebt sind schmale Naturwege. Doch gemäss Waldgesetz darf nur auf geschotterten oder als Bike-Weg signalisierten Wegen gefahren werden.

PD
10. April 2019
Signalisierter Weg für Bikerinnen und Biker. Foto zVg
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Signalisierter Weg für Bikerinnen und Biker. Foto zVg

Die Nachfrage nach attraktiven Bike-Wegen nimmt auch im Wald zu. Dabei können Konflikte mit anderen Nutzergruppen auftreten. Die starke Zunahme der Anzahl Bikerinnen und Biker sowie Fahrten quer durch den Waldbestand führen zu erheblichen Störungen für Wildtiere, zu Schäden an Wegen und zu gefährlichen Situationen bei Waldarbeiten oder bei Begegnungen mit anderen Waldbesuchenden.
Im Wald gilt ein freies Betretungsrecht, jedoch kein freies Befahrungsrecht. Um störungsarme Lebensräume für Wildtiere zu erhalten und aus Respekt vor dem Waldeigentum, dürfen Biker und Bikerinnen gemäss Luzerner Waldgesetz ausschliesslich befestigte (geschotterte) oder als Bike-Weg signalisierte Waldwege befahren. Die gleiche Regelung gilt für Reiterinnen und Reiter.
 
Projekte in den Regionen initiieren

Im Kanton Luzern gibt es bisher kaum signalisierte Bike-Wege. Die wenigen bestehenden Mountainbike-Routen verlaufen auf befestigten Waldwegen. Die grösste Herausforderung ist es, für Bike-Wege Trägerschaften und die Finanzierung zu finden. Denn dazu bestehen keine Regelungen wie bei den Wanderwegen. Geplant ist, in den Regionen Projektgruppen zu schaffen, um Lösungen für legale, signalisierte Bike-Wege zu erarbeiten und gleichzeitig störungsarme Wildlebensräume zu sichern. In einer Projektgruppe sollen Bikerinnen und Biker, Waldeigentümerinnen und -eigentümer, Gemeindevertreterinnen und -vertreter, Jägerinnen und Jäger sowie andere Betroffene mitwirken. In Neudorf und im Bireggwald Luzern laufen derzeit Pilotprojekte. Zudem ist die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit Vertreterinnen und Vertretern von Bike-Organisationen, dem Verband der Luzerner Waldeigentümer, Revierjagd Luzern und den Naturschutzorganisationen sowie dem Verband Luzerner Gemeinden und den regionalen Entwicklungsträgern (RET) im Austausch.
 

Störungen eingrenzen

Rücksichtsvolles Mountainbiken auf geeigneten Wegen ist gut für die Gesundheit und naturverträglich. Jedoch sind Wildtiere auf störungsarme Lebensräume angewiesen. Sind Störeinflüsse zu häufig oder zu lange oder erfolgen sie zu einem ungünstigen Zeitpunkt, beispielsweise in der Dämmerung, kann das zu Belastungen und Stress führen. Stress hat auch bei Tieren vielerlei negative Folgen. Vögel, Marder, Rehe oder Kleinsäuger verändern ihr Nahrungsverhalten und ziehen sich in ruhige Gebiete zurück. Hier kann die Konzentration der Wildtiere zu Schäden führen, beispielsweise wenn junge Waldbäume durch Rehwild stärker verbissen werden. An exponierten Stellen führt Mountainbiken zudem zu Erosionsschäden. Zum Teil entstehen engverzweigte Wegnetze, welche die Waldverjüngung behindern. Für legale Bike-Wege ist ausserdem die Zustimmung der Waldeigentümer erforderlich. Es ist zu regeln, wer die Verantwortung für Unterhalt und Sicherheit sowie die Finanzierung trägt.
 


Regeln für das Mountainbiken im Wald
 
erlaubt:
- Biken auf befestigten Wegen. Befestigte Waldwege sind Wege, die mit einer Tragschicht aus Schotter oder ähnlichem Material verstärkt wurden.
- Signalisierte Bike-Wege benutzen (Schild Mountainbike auf roten Grund)
 
nur mit Bewilligung:
- Anlegen, ändern und signalisieren von Bike-Wegen
- Errichten von Hindernissen
 
verboten:
- Biken quer durch den Waldbestand sowie auf unbefestigten, nicht als Bike-Weg signalisierten Waldwegen (Fusswege, Trampelpfade, forstliche Rückewege, ehemalige Reist- und Hohlwege).

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