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Kanton Luzern Politik Gesellschaft
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Vernehmlassung: Ladenschlusszeiten

Ladenöffnungszeiten Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz des Kantons Luzern soll moderat angepasst werden. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Schliessungszeiten bis 19 Uhr an Werktagen und an Samstagen bis 17 Uhr. Dafür soll ein Abendverkauf wegfallen. Der Regierungsrat hat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

PD
15. März 2019
An Werktagen abends eine halbe Stunde und an Samstagen eine Stunde länger einkaufen und dafür auf einen von zwei Abendverkäufen verzichten. Dies sieht der Entwurf für eine Anpassung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) vor. Foto zVg
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An Werktagen abends eine halbe Stunde und an Samstagen eine Stunde länger einkaufen und dafür auf einen von zwei Abendverkäufen verzichten. Dies sieht der Entwurf für eine Anpassung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) vor. Foto zVg

An Werktagen abends eine halbe Stunde und an Samstagen eine Stunde länger einkaufen und dafür auf einen von zwei Abendverkäufen verzichten: Dies sieht der Entwurf für eine Anpassung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) vor. Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, gestützt auf die erheblich erklärte Motion 687, den Entwurf einer Änderung des RLG in die Vernehmlassung zu geben. Die Motion wurde von allen Parteien und von über 90 Prozent der anwesenden Kantonsrätinnen und -räten unterstützt. Aufgrund der breiten Abstützung des parlamentarischen Vorstosses und der Einigkeit in der Behandlung im Kantonsrat wurde die Vernehmlassungsbotschaft knapp gefasst.

 

Was ändert?

Die Motion verlangte eine moderate Anpassung der aktuell gültigen Ladenöffnungszeiten, die auf einem potenziell minimalen Konsens der Interessenvertreter basiert. Neu sollen die Schliessungszeiten von Montag bis Freitag von 18.30 auf 19 Uhr und am Samstag von 16 auf 17 Uhr verschoben werden. Im Gegenzug soll nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr pro Woche möglich sein. Diesem Anliegen trägt die Vernehmlassungsbotschaft Rechnung.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juni 2019. Die Gesetzesänderung soll im ersten Halbjahr 2020 in Kraft gesetzt werden.

 

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