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Schweiz Gesellschaft
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Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Maskenpflicht Ab nächstem Montag, 6. Juli, gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch, 1. Juli, beschlossen. Er reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen und die Forderung der Kantone.

PD
01. Juli 2020
Im öffentlichen Verkehr herrscht ab Montag, 6. Juli, Maskenpflicht. Foto Michael Wyss
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Im öffentlichen Verkehr herrscht ab Montag, 6. Juli, Maskenpflicht. Foto Michael Wyss

«Wir haben in den letzten Tagen gesehen, wie schnell sich das Virus wieder ausbreiten kann», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien. Es brauche eine neue Balance zwischen Vorschriften und Lockerheit. Man dürfe nicht überreagieren, aber auch nicht zu lange zuwarten. Die ausserordentliche Lage sei seit zehn Tagen beendet, sagte Sommaruga. Seit der Aufhebung der meisten Massnahmen seien wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei könne der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden.

 

Maskenpflicht ab 12 Jahren

Deshalb habe der Bundesrat eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Er komme damit auch einer Forderung der Kantone und der Verkehrsunternehmen entgegen, die sich eine einheitliche Regelung gewünscht hatten, sagte Sommaruga. Die Maskenpflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren. Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt. «Mit der Maske schützen wir uns selber und unsere Mitmenschen», sagte Sommaruga.

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