Kanton Luzern
Gesellschaft
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Gebühren werden gesenkt
Gebühren
Unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips wird die Höhe von Gebühren regelmässig überprüft. Diese periodische Überprüfung hat nun den Regierungsrat veranlasst, einzelne Gebühren der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes anzupassen.
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Die Gebühren werden gesenkt. Die Verordnungsänderung tritt per 1. April 2019 in Kraft. Foto zVg