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Ruswil Politik
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Bewirtschaftung wird eingeführt

Parkplatzbewirtschaftung Das Ruswiler Stimmvolk hat am 5. Juni 2016 das Reglement über die Parkplatzgebühren an der Urne genehmigt. Per 1. Juli 2020 wird in Ruswil die Parkplatzbewirtschaftung nun eingeführt.

zVg
24. Juni 2020
1/1

Nachdem das Parkhaus Märtplatz fertiggestellt wurde, wird die Parkplatzbewirtschaftung in Ruswil gemäss dem Reglement und der zugehörenden Verordnung per 1. Juli 2020 eingeführt. Das Reglement und die Verordnung sind ab Datum der Inkrafttretung auf der Webseite der Gemeinde Ruswil abrufbar.

 

Bewirtschaftete Anlagen

Die öffentlichen, gemeindeeigenen Parkierungsanlagen werden grundsätzlich ab 1. August 2020 bewirtschaftet. Ebenso der Parkplatz der Kirchgemeinde oberhalb der Kirche (Nr. 110 / Siehe Plan Seite 2). Der Parkplatz «Oberer Dorfplatz» wird infolge der Bauarbeiten ab 1. Oktober 2020 bewirtschaftet. Die maximale Parkzeit, die gebührenfreie Zeit, die Parkgebühren sowie auch die Möglichkeit des Dauerparkierens unterscheidet sich je nach Parkierungsanlage. Details sind der Tabelle Seite 2 zu entnehmen oder sind konkret vor Ort bei den Parkanlagen signalisiert.

 

Parkplatzgebühr bezahlen

Die drei kleinen Parkierungsanlagen (Lindenplatz, Hauptplatz, Friedhof/Neuenkirchstrasse 13) können mittels Parkscheibe für eine maximale Parkzeit von 30 Minuten bedient werden. Die restlichen Parkanlagen werden mittels der Parkuhr «TOM eco by plate» von der Digitalparking AG bedient. Einerseits kann direkt mit der Eingabe des Autokennzeichens bei der Parkuhr mit Münz oder per Twint oder mittels der ParkingPay oder der EasyPark Apps bezahlt werden. Das einmalige Registrieren lohnt sich dabei auf jeden Fall, kann die App ebenso bei praktisch allen umliegenden Gemeinden und Städten genutzt werden.

 

Dauerparkkarten: Jahres-, Monatskarten

Für eine dauerhafte Nutzung einer öffentlichen Parkanlage kann eine Dauerparkkarte (Jahres-, Monatskarten) via App, Webseite der Gemeinde oder bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Zent-
ralen Dienste und Stab, Schwerzistrasse 7, beantragt werden. Es stehen persönliche und unpersönliche Parkkarten zur Verfügung. Bei der persönlichen Parkkarte ist ein Autokennzeichen hinterlegt und zum Parkieren berechtigt. Bei der unpersönlichen Karte können maximal drei Autokennzeichen hinterlegt werden. Es darf jedoch gleichzeitig nur ein Fahrzeug mit einem der beantragten Kennzeichen auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Die Gemeindeverwaltung stellt Dauerparkkarten auf Gesuch hin aus, sofern die Voraussetzungen gemäss Reglement (zum Beispiel Einwohner/in von Ruswil, Arbeitsplatz in Ruswil, etc.) dazu erfüllt sind. Die Dauerparkkarten verschaffen keinen Anspruch auf ein freies Parkfeld. Die Kosten für die Dauerparkkarten belaufen sich auf 50 Franken für eine persönliche Monatskarte respektive 500 Franken für eine persönliche Jahreskarte und berechtigen zum Parkieren auf allen dafür gekennzeichneten Parkierungsanlagen.

Für unpersönliche Karten belaufen sich die Kosten auf 80 Franken respektive 800 Franken. Dauerparkkarten können ab dem 27. Juli bezogen werden.

 

Private Parkierungsanlagen

Bis heute haben sich zwei private Parkierungsanlagen dem Reglement über die Parkplatzgebühren der Gemeinde Ruswil unterstellt. Die katholische Kirchgemeinde wird den Parkplatz Nr. 110 «Ob de Chile» mit dem gleichen System wie die politische Gemeinde bewirtschaften. Die Kirchgemeinde wird im Anzeiger vom Rottal und im Pfarreiblatt separat über die Tarife informieren. Das Parkhaus Märtplatz wird am 1. Juli eröffnet und ab diesem Zeitpunkt bewirtschaftet. Die Betreiberin verwendet ebenfalls ein System der Digitalparking AG, welches kongruent zu jenem der Gemeinde ist. Die Ausgabe der Dauerparkkarten für private Parkierungsanlagen erfolgt über den jeweiligen Betreiber. Ebenfalls werden die Gebühren bei den Anlagen beschriftet.

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