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Werthenstein Politik
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Schweinebetrieb muss eingestellt werden

Bundesgericht Mitten im Dorfteil Schachen in der Gemeinde Werthenstein muss ein Schweinebetrieb eingestellt werden. Gemäss Bundesgerichtsentscheid innert drei Monaten.

PD Erwin Ottiger
24. Juli 2019
1/1

Eine umstrittene Schweinescheune mitten im Werthensteiner Ortsteil Schachen muss stillgelegt werden. Laut einem Bundesgerichtsentscheid innert drei Monaten. Wie den beiden kommunizierten Urteilen des Bundesgerichts vom 8. Juli 2019 entnommen werden kann, begann der Rechtsstreit bereits im Jahr 2012. Grund ist der Gestank, welcher vom Mastbetrieb ausgeht. Laut der Stellungnahme des Gemeinderates vom Montag, 22. Juli, habe es im Siedlungsgebiet schon seit Jahren wegen den Geruchsemissionen zu Reklamationen geführt. Ein Gesuch des Landwirts für einen Neubau wurde nicht bewilligt, da dieser zu nahe an das Wohngebiet gebaut worden wäre. Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) verfügte 2017 die Stilllegung des Schweinebetriebes. Gegen die Stilllegung des Stalls und gegen das Verbot eines Neubaus hat der betroffene Landwirt den Rechtsweg bis vor das Bundesgericht beschritten.

 

Entscheide bringen Klarheit

Der Werthensteiner Gemeinderat hält in seiner Medienmitteilung weiter fest: «Mit den beiden Bundesgerichtsentscheiden sind die seit mehreren Jahren laufende baurechtliche beziehungsweise umweltschutzrechtliche Verfahren letztinstanzlich abgeschlossen worden. Der Gemeinderat nimmt mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass die Geruchsemissionen im Dorf Schachen in absehbarer Zeit ein Ende nehmen werden», heisst es in der Mitteilung abschliessend.

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