Kanton Luzern
Blaulicht
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Im Wald und Waldesnähe: Absolutes Feuerverbot
Trockenheit
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen.
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Das Feuerverbot im Wald gilt auch an befestigten Grillstellen. Foto zVg
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