Trockenheit
Infolge des warmen und niederschlagsarmen Frühlingswetters erhöht der Kanton Luzern die Gefahrenstufe auf «erheblich» (Stufe 3). Per sofort gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das bedeutet, Feuer sind nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.
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