Mit dem Kulturpreis werden Kulturschaffende oder Kulturorganisationen ausgezeichnet, die sich mit besonderen Projekten oder Aktivitäten verdient machen oder machten, oder Wesentliches zur kulturellen Weiterentwicklung in der Region/Subregion beitragen oder beigetragen haben.
Gemeinden, Institutionen oder Private werden aufgefordert, potentielle Preisträger bis am Freitag, 31. Mai, der Geschäftsstelle der Region Luzern West zu melden. Eine von der Verbandsleitung eingesetzte Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Personen mit breitem kulturellem Hintergrund und Kenntnis des regionalen Kulturschaffens, stellt anhand der eingegangenen Vorschläge einen begründeten Antrag an die Verbandsleitung Region Luzern West. Diese ist schlussendlich für die Preisverleihung zuständig. Bedingung: Die Preisträgerin respektive der Preisträger soll mit dem Kulturraum der Region Luzern West verwurzelt sein. Das genaue Kulturpreisreglement kann auf der Geschäftsstelle bestellt werden. Ebenfalls ist es auf der Homepage: www.regionwest.ch ersichtlich.